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Geschichte

Die älteste bisher aufgefundene Quelle über den Obergriesheimer Gerechtigkeitswald befindet sich in Band XI, Bl. 371 des im Jahr 1849 angelegten Gemeinde-Güterbuches der Gemeinde Obergriesheim. Es wird im Archiv der Stadt Gundelsheim mit der Fundbezeichung OB 87 aufbewahrt. Dort werden Lage und Flächen des Obergriesheimer Gerechtigkeitswaldes beschrieben. Schon bei Anlage des Güterbuches war der Gerechtigkeitswald in 1/49- und 1/98-Anteile gesplittert, die den jeweiligen Hofstellen des Ortes zugeschrieben wurden (s. z. B. Gemeinde-Güterbuch, XI, Bl. 126 Burkert…: „…mit einer halben Gerechtigkeit, bestehend in dem 98ten Teil der Th. XI Bl 371 beschriebenen Gerechtigkeitswaldung No 3320.
2-4.“

Die Aufteilung in 1/49 Gerechtigkeitsanteile muss also schon vor 1849 erfolgt sein. Eine Quelle über die Gründung der Obergriesheimer Waldgerechtigkeit fehlt. Geht man jedoch von der stattlichen Zahl von 49 Hofstellen aus, auf welche die Waldflächen aufgeteilt wurden, so dürfte die Begründung der Waldgerechtigkeit in ihrer heutigen Form um etwa 1800 erfolgt sein. Zum einen soll es nach vorhandenen Quellen im Jahr 1762 in Obergriesheim 49 Hofstellen gegeben haben, die Fastnachtshühner an die Deutschordensherrschaft in Heuchlingen abzuliefern hatten. Zum anderen ist bekannt, dass sich an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert die die dörflichen Allmenden nutzenden Waldgenossenschaften rechtlich verselbständigten. Hatten früher die Dorfgenossen den im fremden Eigentum stehenden Wald nur nutzen dürfen, so führte der fortschreitende Liberalismus in manchen Fällen dazu, dass die Wälder unter den bisherigen Markgenossen aufgeteilt wurden und in Privatbesitz übergingen. Dieser Weg dürfte in Obergriesheim gegangen worden sein.

Wer im Internet nach Waldgerechtigkeiten oder - bedeutungsgleichen - Waldgenossenschaften sucht, wird dazu reichlich finden. Waldgerechtigkeiten sind keine Besonderheit des hiesigen Raumes, sondern in Deutschland, Österreich und der Schweiz weit verbreitet. So verfügt z.B. auch Erlenbach-Binswangen über eine Waldgerechtigkeit. Dort erhielten die Gerechtigkeitsbesitzer durch Vertrag vom 23. April 1853 das Eigentum an ihren jeweiligen Anteilen.

Literatur: Ernstberger, Christine, Der Streit der Stadt Sulzbach-Rosenberg um das Waldstück „Untere Wagensaß“ und das Bürgerrechtsholz – eine rechtsgeschichtliche Untersuchung, Diss. Regensburg 2003; Hantsch, Lothar, Die sechs Dörfer der Ebene, in: Bad Friedrichshall 1933 – 1983, S. 138 (146); Satzung der Waldgerechtigkeit Binswangen in der Fassung vom 26. Februar 1976.

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Waldgerechtigkeit

Karl Wagner
Friedrichshaller Str.20
74831 Gundelsheim
Tel.: 07136/5101
E-Mail: wagnerkarl@gmx.de

Gewerbe Obergriesheim: